In mehreren Musterverfahren hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg festgestellt, dass finanzielle Soforthilfen, die das Land Baden-Württemberg zu Beginn der Corona-Pandemie an betroffene Betriebe und Selbstständige ausgezahlt hat, nicht zurückgezahlt werden müssen, wenn sie bis zum 7. April 2020 beantragt wurden.
SPD-Landtagsabgeordnete Gabi Rolland kritisiert: „Trotzdem ist CDU-Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut bislang nicht bereit, schon zurückgezahlte Beträge zu erstatten – auch wenn die Rückforderungen offenkundig rechtswidrig waren. Das ist ein Schlag ins Gesicht für Unternehmen, Handwerker und Selbstständige, die in der Pandemie alles am Laufen hielten.“
Rolland ruft Betroffene auf, ihre Erfahrungen zu teilen: „Wer seine Soforthilfe bis zum 7. April 2020 beantragt und später Rückforderungen erhalten hat, kann uns seine Erfahrungen mitteilen. Wir wollen wissen, wie die Lage vor Ort aussieht.“ Dazu hat die SPD-Landtagsfraktion ein Portal auf ihrer Internetseite eingerichtet: https://www.spd-landtag-bw.de/rechtswidrige-corona-rueckforderungen-stoppen/
Laut Hoffmeister-Kraut geht es landesweit um über 60.000 Fälle und eine Gesamtsumme von rund 430 Millionen Euro. „Die SPD fordert, dass die Landesregierung auf alle rechtswidrig eingeforderten Rückzahlungen verzichtet, sofern die Gelder vor dem 8. April 2020 beantragt wurden“, erklärt Gabi Rolland.