Mindestlohn in der Zeitarbeit

Veröffentlicht am 19.12.2011 in Bundespolitik

„Wir brauchen einen flächendeckenden Mindestlohn“

Auch in der Branche der Leiharbeit gilt künftig ein verbindlicher Mindestlohn. Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Manuela Schwesig begrüßte dies als ersten Erfolg, betonte aber, dass dieser Schritt nicht ausreiche. Ein flächendeckender Mindestlohn müsse her.

Ab dem 1. Januar gilt endlich für die rund 900 000 Beschäftigten der Zeitarbeitsbranche ein Mindestlohn. Er liegt bei 7,01 Euro in Ostdeutschland und 7,89 Euro im Westen. Eine entsprechende Verordnung von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen billigte das Bundeskabinett am Dienstag in Berlin.

Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Manuela Schwesig begrüßte diesen ersten Erfolg, für den die SPD in den Hartz-IV-Verhandlungen den Weg bereitet hatte. Dennoch betonte sie gegenüber der Tagesschau am Dienstag, dass ein Mindestlohn für einzelne Branchen nicht ausreiche: „Wir brauchen einen flächendeckenden Mindestlohn für alle Branchen. Niemand darf unter 8,50 Euro fallen.“

Bessere Löhne für Dachdecker und Gebäudereiniger

Zudem werden mit dem Jahreswechsel in weiteren Branchen die dort bereits geltenden Mindestlöhne angehoben. So gilt bei den 90 000 Dachdeckern dann eine neue Lohnuntergrenze von bundesweit einheitlich mindestes 11,00 Euro. Er steigt um 20 Cent pro Stunde. Die rund 900 000 Gebäudereiniger erhalten künftig mindestens 8,82 Euro in den alten Bundesländern und 7,33 Euro in den neuen Ländern. Bislang galten 8,55 Euro und 7,00 Euro. An die Mindestentgelte müssen sich auch alle in Deutschland tätigen Mitarbeitsunternehmen aus dem Ausland halten. Wegen formaler Mängel war der bereits im Juli vorgelegte Mindestlohntarifvertrag auf dem Weg zur Allgemeinverbindlichkeit monatelang hängen geblieben.

Quelle: "http://www.spd.de/aktuelles/News/22506/20111220_schwesig_zeitarbeit_mindestlohn.html"

 

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