SPD Freiburg beschließt, sich für ein kommunales Vorkaufsrecht bei Grundstücks- und Immobiliengeschäften einzusetzen

Veröffentlicht am 15.06.2018 in Pressemitteilungen

Auf ihrer letzten Mitgliederversammlung hat die Freiburger SPD mit großer Mehrheit beschlossen, sich für ein städtisches Vorkaufsrecht bei allen Grundstücks- und Immobilienverkäufen einzusetzen. Um dieses Vorkaufsrecht wahrzunehmen, soll ein Fonds eingerichtet werden. Dieser Fond macht es möglich, unabhängig vom aktuellen Kommunalhaushalt am Wohnungsmarkt tätig zu werden.

Die SPD setzt sich für mehr kommunale Wohnungen ein. Denn diese Wohnungen können sozial bewirtschaftet werden und deren Mieten können unterhalb des Mietspiegels vermietet werden. Damit sie einen größeren Einfluss auf den Mietspiegel haben, und so allen MieterInnen helfen, ist es wichtig, den Bestand kontinuierlich zu vergrößern. Damit die Stadt ein Vorkaufsrecht für bebaute Flächen geltend machen kann, muss sie vorher diese Flächen mit einer Veränderungssperre im Rahmen einer Satzung belegen. Dies kann der Gemeinderat entsprechend dem Baugesetzbuch beschließen. Die SPD setzt sich daher ein, für möglichst viele bebaute Flächen eine entsprechende Satzung zu beschließen.

Um der Stadt den Ankauf von Wohnungen zum Verkehrswert zu ermöglichen, muss sie einen Fonds einrichten, der mit einem finanziellen Grundstock ausgestattet ist, damit das Vorkaufsrecht auch genutzt werden kann. Dies muss unabhängig vom Haushalt geschehen, da private Verkäufe zeitlich nicht planbar sind.

Andere Städte wie Ulm oder Tübingen nutzen bereits seit Längerem erfolgreich das kommunale Vorkaufsrecht, um sowohl in den Wohnungsmarkt einzugreifen als auch um sich potentielle Bauflächen für die Stadtentwicklung zu sichern. Es wird Zeit, dass sich Freiburg daran ein Beispiel nimmt.

 

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