Von der Volksinitiative zum Volksentscheid

Veröffentlicht am 09.06.2011 in Bundespolitik

Die parlamentarische Demokratie ist Grundpfeiler unserer freien und sozialen Gesellschaftsordnung. Ergänzend hat es in den letzten Jahren
zahlreiche Bestrebungen nach mehr Beteiligungsmöglichkeiten jenseits von Wahlen und etablierten Anhörungs- und Einspruchsverfahren gegeben.

Dort, wo es schon Volksbegehren und Volksentscheide gibt, sind sie oft erfolgreich – sei es bei der Abstimmung über ein Rauchverbot in
Bayern oder jüngst bei dem Volksbegehren über eine Offenlegung
der Wasserverträge in Berlin. Diese Entwicklung will die SPD weiter fördern. Rot-Grün hatte dazu bereits 2002 einen Gesetzesentwurf zur Einführung unmittelbarer Bürgerbeteiligung auf Bundesebene eingebracht. Dieser scheiterte am Widerstand von Union und FDP.

Jetzt ist es an der Zeit, eine neue Initiative zu starten. Wir schlagen daher die unmittelbare Bürgerbeteiligung auf Bundesebene mit Hilfe einer
Volksgesetzgebung in drei Stufen vor: Volksinitiative, Volksbegehren
und Volksentscheid.

Bei wichtigen Sachfragen können so Interesse, Engagement und Entscheidungsmöglichkeiten der Bürger gestärkt werden – ohne einen Keil zwischen Bevölkerung und Parlament zu treiben.
Unter der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und mit mehr Transparenz bleiben die Parlamente aber die Orte, an denen Meinungsstreit offen ausgetragen wird, aber auch Kompromisse gefunden werden müssen. Ohne Parlamente können gesellschaftlicher Zusammenhalt und Fortschritt nicht organisiert werden.

Stichwort Volksinitiative
Die Volksinitiative ist ein Antrag aus dem Volk an das Parlament, ein konkret formuliertes Gesetz zu beschließen. Die Beratung im
Parlament führt zu einem umfassenden und transparenten Austausch der Argumente. Lehnt das Parlament mehrheitlich die Volksinitiative
ab oder kommt es zu keinem Kompromiss, können die Antragsteller ein
Volksbegehren starten.

Stichwort Volksbegehren
Bei einem Volksbegehren sammeln die Initiatoren Unterschriften,
um einen Volksentscheid zu ermöglichen. Wie hoch der prozentuale
Anteil der Zustimmenden für einen Volksentscheid sein muss, muss noch diskutiert werden. Er muss auf jeden Fall hoch genug sein, um einen
echten Bürgerwillen zu erkennen, darf aber auch keine unüberwindlichen Hürden darstellen.

Stichwort Volksentscheid
Ein Volksentscheid über Gesetzesentwürfe soll erfolgreich
sein, wenn die Mehrheit dafür stimmt und sich mindestens
20 % der Stimmberechtigten beteiligt haben. Für Grundgesetzänderungen
soll eine Beteiligung von mindestens 40 % und eine Zweidrittel-
Mehrheit notwendig sein. Das Verfahren garantieren, dass Bürger und Parlamente eng und transparent zusammenarbeiten.

Quelle: Demokratie und Beteiligung, Nr. 1 • März 2011

 

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