Zurück in die Zukunft mit dem neuen Landeshochschulgesetz

Veröffentlicht am 27.03.2014 in Pressemitteilungen

Gabi Rolland MdL: „Neue Verfassung für die Hochschulen stellt unser Land wieder gut auf“

Der Landtag von Baden-Württemberg berät heute in 2. Lesung über das neue Landeshochschulgesetz, das im zweiten Quartal 2014 in Kraft treten soll. Die Freiburger Landtagsabgeordnete Gabi Rolland, die im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst tätig ist und maßgeblich an den Verhandlungen beteiligt war, zeigt sich sehr zufrieden mit den Ergebnissen: „Das von CDU und FDP seinerzeit eingeführte Leitbild der unternehmerischen Hochschule wird nun abgelöst. Diesen Rückschritt ändern wir jetzt, zugunsten für mehr Freiheit an den Hochschulen, damit diese wieder kreativ und innovativ sein können“, so die Abgeordnete. Auch die fünf Hochschulen in Freiburg werden davon profitieren. Die Novellierung des Gesetzes gibt den Bildungseinrichtungen mehr Freiräume für ihre Arbeit bei mehr Transparenz, Chancengleichheit und Beteiligung der Hochschulmitglieder“.

Wissenschaft und Forschung nehmen rasant zu und prägen unser Leben“, weiß die SPD Abgeordnete. „Mit der neuen Novelle stellen wir unser Land gut für die Zukunft auf. Es freut mich daher ungemein, dass viele Impulse für das neue Landeshochschulgesetz aus den fünf Hochschulen der Stadt Freiburg gekommen sind. Dies zeigt, dass es sich lohnt, sich einzumischen und viele Gespräche zu führen – Freiburg steht richtig gut da“, so Rolland.


Wichtige Änderungen des neuen Landeshochschulgesetzes, die auch für die Freiburger Hochschulen maßgeblich sind: 

Die Landesregierung schafft insbesondere gute Arbeitsbedingungen an der Universität. So werden die Karrierewege zur Professur attraktiver. Das fördert den Nachwuchs an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit klaren Perspektiven für Dauerstellungen. Das heißt auch mehr gute Arbeit an den Hochschulen. Deshalb wurden bereits in den vergangenen zwei Jahren am Hochschulstandort Freiburg 133,25 Stellen entfristet. Dabei soll es nicht bleiben.

Das Land hatte bereits seit langem erkannt, dass die Qualität der Promotion gesichert werden muss. Auch in Freiburg gab es zweifelhafte Vorgänge. Zukünftig wird es Promotionsvereinbarungen geben, die bestimmten Regeln unterworfen sind, über das Projekt wie auch über die Betreuung. Eine Ombudsperson soll den Promovierenden als Ansprechpartner zur Seite stehen. Die Doktorandinnen und Doktoranden erhalten eine Stimme an der Hochschule durch das Einrichten eines Promovierenden-Konvent. Auch das ist gute Arbeit!

Die Leitungsstrukturen an der Hochschule werden weiterentwickelt. Der Senat wird als Ort der Selbstbestimmung der Hochschule gestärkt und erhält vertiefte Informationsrechte. Das Rektorat hat eine starke Steuerungsfunktion. Der Hochschulrat konzentriert sich als kritischer Freund auf Strategie und Kontrolle. Eine Frauenquote wird eingeführt und die Transparenz erhöht.

Es können fakultätsübergreifende Zentren für Forschung und Lehre eingerichtet werden. Außerdem wird die Zusammenarbeit von Hochschulen im Bereich der Forschung verbessert. Für Freiburg als Forschungsstandort ist das ein wichtiges Signal. Immerhin sind in den vergangenen Jahren rund 1,7 Mio Euro an Forschungsmitteln an die Freiburger Hochschulen geflossen. Wichtig ist hier aber auch die Transparenz. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen wissen, für welche Forschungen Mittel von Unternehmen oder anderen Institutionen zur Verfügung gestellt werden. Die Freiburger Uni ist selbst einen Schritt weiter gegangen und hat eine Zivilklausel in die Grundordnung geschrieben. Auch das ist ein Beispiel für gute Arbeit!

Künftig wird auch die Gleichstellung von Männern und Frauen eine wichtigere Rolle spielen. Die Chancengleichheitsbeauftragte erhält Stimmrecht in der Berufungskommission für die Lehrstühle. Auch das ist gute Arbeit!

Die beiden kirchlichen Hochschulen bekommen endlich einen anderen Status. Sie sind nicht weiterhin nur private Hochschulen, sondern es wird deutlich, dass sie mit ihrer besonderen Ausrichtung auch besondere Partner des öffentlichen Hochschulwesens sind. Leider ist es (noch) nicht gelungen, sie auch für die Förderung von bestimmten Projekten auf die gleiche Augenhöhe wie die staatlichen Hochschulen zu stellen. Vielleicht gelingt dies bei der Neuausrichtung der Grundfinanzierung der Hochschulen im kommenden Solidarpakt III.

Für die Studentinnen und Studenten wird der Zugang zur Hochschule erleichtert. Künftig können auch geduldete Asylbewerber in Baden-Württemberg studieren. Zwischenprüfungen und verbindliche Orientierungsprüfungen fallen weg. Damit werden der Prüfaufwand und der Prüfdruck reduziert. Mit dem „weiterbildenden Bachelor“ wird auch ein Angebot an ein spezielles berufsbegleitendes Studium für Berufstätige ermöglicht.

 

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