Antrag auf der SPD Mitgliederversammlung (beschlossen)

Veröffentlicht am 01.05.2018 in Beschlüsse

Forderung:

Die SPD Freiburg setzt sich dafür ein, dass für Bewohner*innen von Demenz-Wohngemeinschaften, die Hilfe zur Pflege (§§ 61 ff. SGB XII) beantragen, im Regelfall auch die Kosten für die Betreuung in der vertrauten Wohngemeinschaft übernommen werden.

Begründung:

Der Stadt Freiburg untersteht als Trägerin der Sozialhilfe das Freiburger Sozialamt. Dieses ist für die Prüfung von Anträgen der Hilfe zur Pflege zuständig. Hilfe zur Pflege wird gewährt, wenn Pflegebedürftige ihre Pflege nicht mehr aus eigenen Mitteln und denen der Pflegeversicherung finanzieren können (die Pflegeversicherung deckt nur Teile der Pflegekosten, Teilkaskoversicherung). Allein 2013 waren deutschlandweit rund 440.000 Pflegebedürftige auf Hilfe zur Pflege angewiesen.

Die Leistungen, die über die Hilfe zur Pflege gewährt werden, unterliegen zu einem Teil dem Ermessen der örtlichen Sozialhilfeträger. Daraus ergeben sich regional starke Unterschiede und es gibt für die Pflegebedürftigen bis zum ersten Entscheid über den Antrag kaum Sicherheiten, ob sie in ihren bisherigen Einrichtungen bleiben können oder ob sie auf ggf. „günstigere“ Pflegemodelle verwiesen werden.

Gerade Demenzkranke, die in sogenannten Demenz-Wohngemeinschaften leben, sind von dieser Unsicherheit besonders betroffen. Demenz-Wohngemeinschaften sind immer noch untypisch und die anfallenden Kosten werden nur teilweise von der Pflegeversicherung gedeckt. Diese Wohngemeinschaften sind jedoch speziell darauf ausgerichtet, Demenzerkrankte langfristig aufzunehmen und eine möglichst gute Eingewöhnung schon in früheren Stadien der Erkrankung zu gewährleisten, um eine lange Eigenständigkeit in vertrauter Umgebung zu ermöglichen. Diese Chancen werden für die Bewohner*innen jedoch reduziert, wenn unklar ist, ob das Sozialamt nach oft schon langjähriger Pflegebedürftigkeit als Sozialträger einspringt, wenn die Pflegekosten für die Wohngemeinschaft nicht mehr aus eigenen Mitteln bewältigt werden können.

 

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