„WIKR“ Wohnimmobilienkreditrichtlinie entschärfen

Veröffentlicht am 14.09.2016 in Beschlüsse

Wir wirken darauf hin, dass die am 21.3.2016 in Kraft getretene Richtlinie „WIKR“ dahingehend geändert wird, dass die Hürden bei Immobilienkreditvergaben zurückgenommen werden und die langfristige Kreditwürdigungsprüfung angepasst wird.

Wir fordern die Einschränkungen bei Kreditvergaben anzupassen/zu lockern für:

junge Familien deren Eigenkapital zu gering ist,
Darlehensnehmer*innen im fortgeschrittenen Alter/Rentner*innen, Menschen mit Behinderung, die ihre Wohnung/Haus barrierefrei/altersgerecht umbauen wollen,
Antragsteller*innen in deutschen Grenzregionen – Schweiz/Dänemark – deren Einkünfte nicht in Euro ausgewiesen werden,

Ferner fordern wir, dass die Immobilie als Sicherheit für den Kredit berücksichtigt wird, wenn der Kredit dem Bau oder der Renovierung der Immobilie dient, also  der Wert der Immobilie mit angesetzt wird.

Ferner sind Gestaltungspielräume besser auszunutzen.

Beschlossen von der SPD-Mitgliederversammlung am 10.9.2016

 

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