Das neue Bildungszeitgesetz – Informationsveranstaltung am 23. März 2015

Veröffentlicht am 17.03.2015 in Veranstaltungen

"Lebenslanges Lernen" ist heutzutage ein häufig formulierter Anspruch. Doch wie lässt sich dieser in den Alltag integrieren?

Im Koalitionsvertrag hat die grün-rote Landesregierung 2011 vereinbart, dass auch in Baden-Württemberg - angelehnt an die Gesetzgebung der meisten anderen Bundesländer - eine bezahlte Bildungsfreistellung von fünf Arbeitstagen pro Jahr eingeführt wird. Bisher haben zwölf Bundesländer eine gesetzliche Regelung der Bildungsfreistellung vorgenommen. Neben Baden-Württemberg sind es nur noch die Länder Bayern, Sachsen und Thüringen, die kein solches Gesetz haben.

Vergangene Woche wurde nun das neue Gesetz im Landtag verabschiedet. Ziel ist es, die Weiterbildungsbereitschaft von Beschäftigten im Sinne von „lebenslangem Lernen“ zu erhöhen und zu fördern. Beschäftigte und Bedienstete erhalten somit die Möglichkeit, an bis zu fünf Tagen pro Jahr an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen und hierfür unter Fortzahlung ihres Entgelts oder ihrer Dienstbezüge von der Arbeit freigestellt zu werden. Die erfassten Weiterbildungsbereiche sind berufliche Weiterbildung, politische Bildung und die Stärkung des ehrenamtlichen Engagements.

Gemeinsam mit Christoph Bayer MdL möchten wir in einer Informationsveranstaltung

am Montag, 23. März 2015
um 19.00 Uhr
im Carl-Schurz-Haus, 3. Stock
Eisenbahnstr. 58-62, 79098 Freiburg

über das Gesetz und dessen Auswirkungen berichten und im Anschluss daran mit Ihnen ins Gespräch kommen.

Wir laden Sie herzlich zur Teilnahme ein und freuen uns auf Ihr Kommen.

 

 

Homepage Gabi Rolland MdL

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